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   ArbG Kiel, 01.02.2001 - ö.D. 2 Ca 2248 d/00   

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https://dejure.org/2001,23606
ArbG Kiel, 01.02.2001 - ö.D. 2 Ca 2248 d/00 (https://dejure.org/2001,23606)
ArbG Kiel, Entscheidung vom 01.02.2001 - ö.D. 2 Ca 2248 d/00 (https://dejure.org/2001,23606)
ArbG Kiel, Entscheidung vom 01. Februar 2001 - ö.D. 2 Ca 2248 d/00 (https://dejure.org/2001,23606)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • JurPC

    GG Art. 1, 2; BGB § 626
    Daten über private Telefonate während der Arbeitszeit

  • Kanzlei Prof. Schweizer

    Daten über private Telefongespräche während der Arbeitszeit als Leistungs- und Verhaltenskontrolle

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Außerordentliche Kündigung; Wichtiger Grund; Vermögensdelikte zum Nachteil des Arbeitgebers; Personenbezogene Daten des Arbeitnehmers; Daten über von Arbeitnehmern geführte Telefongespräche; Abweichung einer Dienstvereinbarung von den Vorschriften des ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BAG, 10.02.1999 - 2 ABR 31/98

    Kündigung eines Betriebsratsmitglieds

    Auszug aus ArbG Kiel, 01.02.2001 - 2 Ca 2248d/00
    Nur so kann der Wertungswiderspruch verhindert werden, dass sonst der tariflich unkündbare Arbeitnehmer allein wegen seines besonderen Schutzes benachteiligt würde (vgl. hierzu Senatsbeschluss vom 10.02.1999 - 2 ABR 31/98 - Höhland, Anm. zu AP Nr. 143 zu § 626 BGB).
  • BAG, 20.08.1997 - 2 AZR 620/96

    Verdachtskündigung; Einstellung des Ermittlungsverfahrens; Wiedereinstellung

    Auszug aus ArbG Kiel, 01.02.2001 - 2 Ca 2248d/00
    In diesem Zusammenhang kann es auf sich beruhen, ob das von der Beklagten gerügte arbeitsvertragliche Fehlverhalten des Klägers strafrechtlich die Tatbestandsvoraussetzungen des Betruges erfüllt; auf eine strafrechtliche Bewertung des Verhaltens kommt es für seine kündigungsrechtliche Bedeutung nicht entscheidend an (vgl. u.a. BAG, Urteil vom 20.08.1997 - 2 AZR 620/96 -, AP Nr. 27 zu § 626 BGB "Verdacht strafbare Handlung").
  • LAG Hamm, 14.05.1986 - 2 Sa 320/86

    Abmahnung; Zeitliche Wirksamkeit einer Abmahnung; Kündigung

    Auszug aus ArbG Kiel, 01.02.2001 - 2 Ca 2248d/00
    Entgegen der teilweise im Schrifttum und etwa vom Landesarbeitsgericht Hamm (vgl. Urteil vom 14.05.1986, BB 1986, 1296) vertretenen Ansicht geht die Kammer allerdings nicht davon aus, dass eine Abmahnung automatisch nach etwa zwei Jahren ihre Wirkung verliere und ohne Weiteres aus der Personalakte entfernt werden müsse.
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